Grundschulung Straße
Schulung zum Gefahrgutbeauftragten - Nachweis der Sachkunde nach § 5 GbV
Die Schulung richtet sich an die Personen, die die Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten Straßenverkehr im Unternehmen wahr nehmen sollen.
Voraussetzung: Grundkenntnisse im Gefahrgutrecht wünschenswert, jedoch keine Vorraussetzung
Auffrischung Straße
Der Kurs dient als Vorbereitung zur Verlängerungsprüfung zum Gefahrgutbeauftragten Straße.
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